Dezentrale Abwasserentsorgung

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Einige kleine Orte beziehungsweise einzelne Grundstücke im Entsorgungsgebiet sind nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen. Hier werden, die anfallenden Abwässer dauerhaft in Kleinkläranlagen beziehungsweise abflusslosen Sammelgruben behandelt. Das betrifft zum Beispiel die Ortslagen Lebien, Plossig und Hohndorf.

In der Regel muss der Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen einmal im Jahr abgefahren werden. Abflusslose Gruben sind je nach Bedarf zu leeren. Die Kunden der Städtischen Betriebe Annaburg vereinbaren Termine bitte direkt mit dem Dienstleister, der Firma Brantner Deutschland GmbH. Sie ist unter der Servicenummer 03537/20 36 61 zu den Geschäftszeiten erreichbar. Die Abrechnung erfolgt über die Städtischen Betriebe Annaburg auf Basis des Entsorgungsscheines, den der Kunde unterschrieben hat.

Havariedienst für abflusslose Sammelgruben an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist kostenpflichtig

Bereitschaftsnummer außerhalb der Geschäftszeiten: 0151/1082 7295

Die Abwasserwirtschaft – Städtische Betriebe Annaburg kontrolliert die Selbstüberwachung und Wartung von Kleinkläranlagen durch die Prüfung der Wartungsprotokolle.

Der Betreiber einer Kleinkläranlage ist dazu verpflichtet, der Gemeinde die Errichtung, die wesentliche Änderung sowie Betreiberwechsel und Stilllegung einer Kleinkläranlage unverzüglich anzuzeigen und die Protokolle der Wartung innerhalb eines Monats nach der Wartung zu übermitteln. In der Regel muss die Wartung zweimal im Jahr erfolgen. Die Laboranalyse erfolgt jährlich. Mit Zustimmung des Betreibers der Kleinkläranlage können die Wartungsprotokolle auch durch den Fachkundigen (GÜWAG, Rehhahn Bau, Weiner & Weißenborn GbR etc.), der mit der Wartung der Kleinkläranlage beauftragt wurde, der Gemeinde übersandt werden.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt.